Bereitschaftserklärung für den Einsatz als Wahlhelfer/in

Anmeldeformular
Hinweis: Sie werden möglichst wohnortnah und soweit möglich entsprechend Ihrer Wünsche eingesetzt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies aus organisatorischen Gründen nicht in jedem Fall möglich ist.
Bitte beachten Sie: Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Bereitschaft!

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer/in erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 35,00 € pro Einsatztag. 


 

Kontakt:

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Simone Fischer telefonisch unter 02631/802-318 oder per E-Mail an wahlhelfer@neuwied.de wenden.


 

Hinweise für Wahlvorstände

Wahlvorstand im Wahllokal

Die Wahlvorstände in Neuwied bestehen aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter und weiteren bis zu sechs Beisitzern. 

Wichtigste Aufgaben des Wahlvorstandes

Der Wahlvorstand ist als Kollegium für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich.

  • Überwachung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
  • Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen
  • Entscheidung über alle Beanstandungen bei der Wahlhandlung und der Stimmenzählung
  • Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk (Auszählung der Stimmen)
  • Unterzeichnung der Wahlniederschriften
  • Verpacken der Wahlunterlagen in die Wahlkisten nach Abschluss aller Arbeiten

Wichtigste Aufgaben des Wahlvorstehers

Der Wahlvorsteher leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Dazu zählt u. a.:

  • Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Verteilung der bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Regelung der Stellvertretung bei Abwesenheit
  • Ausübung des Hausrechtes
  • Eröffnung und Schließung der Wahlhandlung
  • Leitung der Wahlhandlung (Stimmabgabe) und der Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes und der Wahlergebnisse im Stimmbezirk
  • Durchgabe der Schnellmeldungen an die Zentrale der Wahlleitung
  • Überprüfung der Wahlniederschriften und der Anlagen
  • Leitung der Abschlussarbeiten, Verpacken der Wahlunterlagen 
  • Übergabe der Wahlunterlagen sowie der Niederschrift mit Anlagen an die Wahlleitung

Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer hat folgende besondere Aufgaben wahrzunehmen:

  • Führung der Wählerverzeichnisse während der Wahlhandlung (Vermerk der Stimmabgabe)
  • Zählung der Stimmabgabevermerke nach dem Ende der Wahlhandlung
  • Aufbewahrung der eingenommenen Wahlscheine
  • Anfertigung der Wahlniederschriften, Schnellmeldungen und Vorschreibblätter 

Aufgaben der Beisitzer

Die Beisitzer führen im Einzelnen die Aufgaben durch, die ihnen vom Wahlvorsteher übertragen worden sind, z.B.
Ausgabe der Stimmzettel, ggf. Ordnung des Zutritts zum Wahlraum, Beobachtung der Wahlkabinen und Wahlurne,
Sortierung und Zählung der Stimmzettel sowie verpacken der Wahlunterlagen in die Wahlkisten.

Eröffnung der Wahlhandlung

Die Wahlhandlung beginnt pünktlich um 8.00 Uhr. Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er
die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei
ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Zur unparteiischen Wahrnehmung
ihrer Aufgaben gehört auch, dass sie während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes
Zeichen sichtbar tragen dürfen. Auch dürfen sich Mitglieder des Wahlvorstandes in Ausübung ihres Amtes das
Gesicht nicht verhüllen. Das evtl. Tragen eines „Mund-Nasen-Schutzes“ ist davon nicht betroffen.

Anwesenheitspflicht und Beschlussfähigkeit

Während der Wahlhandlung (8.00 bis 18.00 Uhr) müssen ständig mindestens drei Mitglieder des
Wahlvorstandes anwesend sein, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder die jeweiligen
Stellvertreter. 
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (ab ca. 18.00 Uhr) sollen
sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Der Wahlvorstand ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und
der Schriftführer oder die jeweiligen Stellvertreter anwesend sind.

Öffentlichkeit der Wahl

Die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes, d.h. auch alle Entscheidungen, die der Wahlvorstand treffen muss
sowie die Ermittlung der Wahlergebnisse, vollzieht sich öffentlich. Zum Öffentlichkeitsgrundsatz zählt auch, dass
Jedermann – also auch Nichtwahlberechtigte und Parteivertreter - Zutritt zum Wahlraum hat.

Briefwahlvorstand

Für die Zulassung und Auszählung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen bildet der Oberbürgermeister eine bestimmte Anzahl an Briefwahlvorständen.
Der Briefwahlvorstand besteht aus dem Briefwahlvorsteher, dem stellvertretenden Briefwahlvorsteher, dem Schriftführer und in der Regel aus vier bis sechs Beisitzern.
Wichtigste Aufgaben des Briefwahlvorstandes
Der Briefwahlvorstand ist als Kollegium für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich:

  • Entgegennahme der ungeöffneten Wahlbriefe
  • Öffnung der (roten) Wahlbriefe
  • Prüfung der Gültigkeit des Wahlscheines
  • Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen
  • Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl im Briefwahlbezirk (Auszählung der Stimmen)
  • Unterzeichnung der Briefwahlniederschriften
  • Verpackung der Wahlunterlagen in die Wahlkiste (grau) nach Abschluss aller Arbeiten

Wichtigste Aufgaben des Briefwahlvorstehers

Der Briefwahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes:

  • Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Verteilung der bei der Briefwahlhandlung und der Ermittlung des Briefwahlergebnisses anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Briefwahlvorstandes
  • Eröffnung und Schließung der Briefwahlhandlung
  • Leitung der Briefwahlhandlung und der Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Briefwahlvorstandes
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Briefwahlbezirk
  • Durchgabe der Schnellmeldung an die Zentrale der Kreiswahlleitung
  • Überprüfung der Briefwahlniederschrift und der Anlagen
  • Übergabe der Briefwahlniederschrift mit Anlagen an die Wahlleitung
  • Verpacken der Briefwahlunterlagen und Rückgabe an die Wahlleitung

Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer hat folgende besondere Aufgaben wahrzunehmen:

  • Prüfung der Wahlscheine anhand des evtl. vorliegenden Negativverzeichnisses
  • Anfertigung der Schnellmeldung
  • Anfertigung der Briefwahlniederschrift

Aufgaben der Beisitzer

Die Beisitzer führen im Einzelnen die Aufgaben durch, die ihnen vom Briefwahlvorsteher übertragen worden sind, z.B. Öffnen der Wahlbriefe, Öffnen der blauen Stimmzettelumschläge, Sortierung und Zählung der Stimmzettel sowie Verpacken der Briefwahlunterlagen in die Wahlkiste.
Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses (ab 18:00 Uhr) sind dabei analog zu den Aufgaben des Urnenwahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe.
Es wird kein Wählerverzeichnis geführt, da mit jedem Wahlschein nur eine Stimmabgabe möglich ist. Stattdessen wird bei jedem Wahlbrief geprüft, ob ein korrekt ausgefüllter Wahlschein dem Stimmzettelumschlag beiliegt. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses wird der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne geworfen und erst nach 18:00 Uhr werden die Stimmzettel aus den Umschlägen geholt. Die Wahlhandlung und Auszählung der Briefwahl ist öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden. Über die Abläufe wird eine Niederschrift geführt.

Es werden Schulungen für die jeweiligen Funktionen [(Brief-) Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer] angeboten!