Wohngeld Aufhebung

 

Leistungsbeschreibung

Ein Wohngeldbescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig ist, d.h. wenn z.B. das Wohngeldgesetz falsch angewendet wurde oder der Bescheid auf falschen oder unvollständigen Angaben beruht, die entscheidungsrelevant sind.

 

 

Teaser

Wenn Ihr Wohngeldbescheid rechtswidrig ist, kann diese aufgehoben werden.

 

 

Verfahrensablauf

Über die Aufhebung eines Wohngeldbescheides entscheidet die Wohngeldstelle von Amts wegen oder auf Antrag. Die Aufhebung eines Wohngeldbescheides, durch die Sie belastet werden (z.B. durch Entzug der Wohngeldleistung) erfolgt nach vorheriger Anhörung des Wohngeldempfängers. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung die Wohngeldstelle beabsichtigt. Dabei werden Ihnen auch die Gründe benannt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Der Wohngeldbescheid wird unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben:

 

1) Ein Wohngeldbescheid durch den dem Wohngeldempfänger ein Nachteil entstanden ist, z.B. zu wenig Wohngeld bewilligt wurde, ist aufzuheben, soweit bei dessen Erlass von falschen Sachverhalten ausgegangen worden ist oder die rechtlichen Vorgaben falsch angewendet wurden.

 

Für die Vergangenheit muss er jedoch dann nicht aufgehoben werden, wenn der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.

 

2) Ein Wohngeldbescheid, der dem Wohngeldempfänger begünstigt, z.B. dadurch, dass (zu viel) Wohngeld bewilligt wurde, wird dann aufgehoben, wenn er rechtswidrig ist und der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

 

Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

  • die Rechtswidrigkeit kannte,
  • die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
  • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Aufhebung eines Wohngeldbescheides, durch den dem Wohngeldempfänger ein Nachteil entstanden ist, kann formlos beantragt werden. Die Gründe hierfür sollten Sie hierbei benennen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Informationsstand

30.04.2020

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Neuwied"

Im Kreis Neuwied ist für die Antragsannahme die für Ihren Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Diese prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach der Überprüfung leitet sie die Anträge zur Berechnung an die Kreisverwaltung Neuwied weiter.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Soziales, Senioren und Integration

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-448

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Amt für Soziales, Senioren und Integration

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Die Wohngeldstelle bleibt ab sofort donnerstags geschlossen!

 

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin für ein Beratungsgespräch. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

 

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 42 - 6. Wohngeld

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch = 08:30-13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag = 08:30- 16:00 Uhr

Freitag = 08:30- 12:00 Uhr

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