Nebenwohnung anmelden

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

 

 

Teaser

Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

 

 

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

 

Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

 

Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

 

 

Informationsstand

06.09.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.