Kfz: Punkte und Folgen

 

Leistungsbeschreibung

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und Haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem zu ergreifen.

 

 

Teaser

Bei einem bestimmten Punktestand im Kraftfahrt-Bundesamt, leitet die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen ein.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt oder großen kreisangehörigen Stadt (Hauptwohnsitz).

 

 

Voraussetzungen

Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die für den Verkehrsteilnehmer zuständige Führerscheinstelle. Diese leitet entsprechende Maßnahmen ein.

 

Grundsätze:

 

Vormerkung (bis 3 Punkte):

 

Es werden gegen den Betroffenen keine Maßnahmen ergriffen; der Begriff Vormerkung verdeutlicht dies klarer als bisher. Betroffene haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Sie erhalten dafür einen Punktabzug von 1 Punkt.

 

1. Maßnahmenstufe (4 oder 5 Punkte): "Ermahnung"

 

Als wiederholt auffällige Person erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Daneben ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung der individuellen Fahreignung freiwillig besucht werden kann. Hierfür wird ein Abzug von 1 Punkt gewährt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.

 

2. Maßnahmenstufe (6 oder 7 Punkte): "Verwarnung"

 

Der weiterhin auffällige Fahrerlaubnisinhaber erhält eine schärfere Verwarnung unter Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Auch hier ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann. Auf dieser Stufe allerdings ohne Punktabzug.

 

3. Maßnahmenstufe (ab 8 Punkte): Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Wer sich durch derart wiederholte Verstöße als ungeeignet gezeigt hat, dem wird zum Schutz der Allgemeinheit für mindestens sechs Monate die Erlaubnis entzogen, weiterhin motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen.

 

Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden, bevor es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Allerdings können die Stufen je nach Tilgung von eingetragenen Entscheidungen mehrfach durchlaufen werden, wenn sich der entsprechende Punktestand wieder ansammelt.

 

Der Punkteeintrag erfolgt bei Ordnungswidrigkeiten ab 60 € sowie bei Fahrverboten und Verkehrsstraftaten jeglicher Art

 

Jeder Verstoß verjährt für sich. Hierbei gelten nachfolgende Tilgungsfristen:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt = 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten = 5 Jahre
  • Straftaten mit 2 Punkten = 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten = 10 Jahre

 

Fahreignungsseminar

 

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

  • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
  • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

 

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

 

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

 

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

 

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern der Fahrerlaubnisinhaber zum Erreichen von 5 Punkten an einem Fahreignungsseminar teilgenommen hat und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Bescheinigung vorlegt, wird ihm 1 Punkt abgezogen.

 

Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.

 

Detaillierte Einzelfallinformationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

 

 

Bemerkungen

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Ausführungen um eine Zusammenfassung der sehr komplexen Materie handelt und im Einzelfall unbedingt weitere Auskünfte bei den zuständigen Stellen einzuholen sind.

 

 

Informationsstand

23.11.2018

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

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