Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

 

Leistungsbeschreibung

Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

 

Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

 

 

Teaser

Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.

 

 

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

 

 

Voraussetzungen

Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
  • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
  • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

 

 

Informationsstand

30.01.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.