Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

 

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie sind allein sorgeberechtigt,
  • Zustimmung des anderen Elternteils,
  • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
  • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Standesamt

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Standesamt

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden (einzige Ausnahmen: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an das Standesamt unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.

Ansprechpartner: