Wohnraumförderung: Wohngruppen und Wohngemeinschaften

 

Leistungsbeschreibung

Gemeinschaftliches Wohnen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es gilt daher neue Wohnformen, möglichst in barrierefreien Wohnungen, zu unterstützen. 

 

 

Das selbstbestimmte Wohnen hat für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität – nicht nur für ältere Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Menschen mit Behinderung. 

 

 

Mit der Förderung von Wohngruppen soll älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen volljährigen Menschen sowie volljährigen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben ermöglicht werden. 

 

Das Darlehensangebot richtet sich an Investoren, die Gemeinschaftswohnungen für ambulant betreute Wohngruppen schaffen.  

 

 

Unter Aufgabe der strikten Bindung an Wohngruppen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde das Förderprogramm ergänzt. 

 

Mit der Förderung von Wohngemeinschaften wird der Bau von Gemeinschaftswohnungen für ältere Menschen, Auszubildende und Studierende finanziell unterstützt.

 

 

 

Die Empfängerin oder der Empfänger der Fördergelder verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die in der Verwaltungsvorschrift geregelte Höchstmiete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

 

 

 

Hinweis:

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

 

Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

 

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

 

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.

 

 

Informationsstand

09.04.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 43 - 6. Wohnungsbauförderung

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: http://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 6172-0
Telefax: +49 6131 6172-1199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://isb.rlp.de/home.html