Gewährleistung der Betriebssicherheit - Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzeptes darlegen

 

Leistungsbeschreibung

Die Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen werden vom Arbeitgeber angefordert und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Die durchgeführten Schutzmaßnahmen werden gegebenfalls im Rahmen einer Inspektion überprüft.

 

 

Teaser

Sie haben sich besipielsweise als Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbedingungen in Ihrem Anstellungsbetrieb beschwert? Dann überprüft die zuständige Stelle bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei einer Inspektion.

 

 

Verfahrensablauf

  • Eingang der Beschwerde online
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
    • Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
    • Prüfung
    • Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
    • Inspektion vor Ort

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Voraussetzungen

Vorraussetzungen sind Beschwerden bezüglich der Arbeitsbedingungen und bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei Inspektionen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

 

Gebühr: EUR 50,00 - 270,00

 

Bearbeitungsdauer

Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

 

 

Informationsstand

23.11.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr