Verkehrszeichen und Ampelstörung

 

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.

 

 

Teaser

Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.

 

* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten

 

Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.

 

Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Straßen- und Tiefbauabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-600
Telefax: +49 2631 802-607

Webseite: Straßen- und Tiefbau
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner: