Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

 

Leistungsbeschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.


Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.


Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

 

 

Teaser

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für Rheinland-Pfälzische Bürgerinnen und Bürger ist die Rheinland-Pfälzische Staatskanzlei.

 

 

Voraussetzungen

Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anregung zur Verleihung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
  • (Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

 

Was sollte ich noch wissen?

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.

 


Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz

Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-4771

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/