Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung

 

Leistungsbeschreibung

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.

Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

 

 

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

 

 

Zuständige Stelle

Unterhaltsvorschussstelle

 

 

Voraussetzungen

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Fall unterschiedlich.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist kostenfrei.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.

Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

 

 

Rechtsgrundlage

Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

 

 

Rechtsbehelf

Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

 

 

Anträge / Formulare

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-286
Telefax: +49 2631 802-450

E-Mail: Kontakt per eMail
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Webseite: Soziale Hilfen und Vormundschaften

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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