Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in selbstgenutzte Eigentumswohnungen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine ehemalige Militärwohnung zu erwerben und diese selbst zu nutzen, können Sie staatliche Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Anspruch nehmen.

 

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Bevorzugt Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern
  • Nachrangig Familien ohne Kinder

 

Förderungshöhe:

  • bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers innerhalb der entsprechenden Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetz liegt
  • bis 103 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des des Wohnraumförderungsgesetz liegt

 

je m² förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 m².

 

Voraussetzungen:

  • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
  • Eigenkapital: 20 % der Gesamtkosten (ab drei Kindern / junge Ehepaare nur 10 %)
  • 15-jährige Belegungsbindung. Wird die Wohnung vor Ablauf dieser Frist verkauft, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.

 

Hinweis:

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 6172-0
Telefax: +49 6131 6172-1199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://isb.rlp.de/home.html