Überwachungsbedürftiger sicherheitstechnische Beurteilung anordnen

 

Leistungsbeschreibung

Nach einem im Gesetz näher bestimmten schweren Unfall kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Beurteilung bestimmter überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zugelassene Überwachungsstelle anordnen.

 

 

Teaser

Es gab ein Schadens- oder Unfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen? Dann kann die zuständige Behörde eine Überprüfung durch zugelassene Überwachungsstellen anordnen.

 

 

Verfahrensablauf

Der Arbeitgeber muss eine Unfall-  bzw. Schadensanzeige machen. Dies ist schriftlich oder auch online möglich. Die Behörde kann daraufhin eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle anordnen. Diese ist vom Arbeitgeber auf seine Kosten durchzuführen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder an die Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Voraussetzungen

Es muss ein anzeigepflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit einer überwachungsbedürftigen Anlage vorliegen, bei einem

  1. Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, oder ein
  2. Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.

 

Die Behörde hält eine Überprüfung durch eine bestimmte Zugelassene Überwachungsstelle für erforderlich.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Je nach Aufwand können dies zwischen 50,00 und 320,00 Euro sein.

 

Gebühr: EUR 320,00 - 50,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls die Behörde nach einem schweren Unfall die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Prüfung erkennt, wird sie unverzüglich eine solche anordnen und für die Durchführung eine Frist setzen. Gesetzlich bestehen keine Fristvorgaben.

 

 

Bearbeitungsdauer

Eine Anordnung erfolgt ca. 1-2 Wochen nach Kenntnis der Behörde von den entscheidungserheblichen Umständen, die die Entscheidung über eine notwendige Prüfung ermöglicht. Ein möglicher Widerspruch wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.

 

je nach Kenntnis der Behörde von den entscheidungserheblichen Umständen

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

 

Informationsstand

02.12.2020

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr