Tuberkuloseberatung beanspruchen

 

Leistungsbeschreibung

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

 

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.

 


Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

 

 

Teaser

Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
  • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.

 

Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Neuwied"

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung werden durch einen externen Lungenfacharzt und eine/n Mitarbeiter/in des Gesundheitsamtes auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§§ 16,26,29, und 30) wahrgenommen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 83 - 2. Infektionsschutz/Umwelthygiene

Ringstraße 70
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Webseite: Praxisfinder