Leistungsbeschreibung
Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.
Teaser
Sie möchten Ihr verwahrtes Testament zurückhaben? Dann können Sie die Herausgabe beim Nachlassgericht einfordern.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.
Voraussetzungen
Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten oder Lebenspartnern zurückgegeben werden. Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Hinterlegungsschein
Welche Gebühren fallen an?
Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationsstand
04.08.2020