Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

 

 

Teaser

Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. 

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Anzeige

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

 

 

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

 

 

Informationsstand

18.08.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

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Adresse:
Landesamt für Geologie und Bergbau

Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
55133 Mainz

Telefon: 06131 9254-0
Telefax: 06131 9254-123

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lgb-rlp.de/startseite.html