Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

 

Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

 

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

 

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

 

Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl eine Befreiung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

 

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

 

 

Teaser

Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im ÖPNV oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Bei bestimmten Merkzeichen kann eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

 

 

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

 

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

 

Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

 

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

 

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

 

 

 

 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
  • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Gebühr: gebührenfrei

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

 

 

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: wenige Tage
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

 

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

 

 

 

 

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.

 

 

Informationsstand

23.02.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073

Telefon: +49 261 4041-1
Telefax: +49 261 4041-407

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/