Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen

 

Leistungsbeschreibung

Damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.

 

 

Teaser

Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft oder bringt Sie diese in eine Konfliktsituation und Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Dann hilft Ihnen die Schwangerschaftskonfliktberatung.

 

 

Verfahrensablauf

Wird eine Schwangerschaft festgestellt und die Schwangere möchte diese abbrechen, muss sie einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausmachen. Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu beraten. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch nötig ist.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich and die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

 

 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass sich die Schwangere noch nicht in der 12. Schwangerschaftswoche befindet und sie einen, aus ihr bewussten Gründen, Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung ist für die Schwangere unentgeltlich.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.

 

 

Informationsstand

11.09.2020

 

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