Leistungsbeschreibung
Schulen in freier Trägerschaft werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.
Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote, die in ihren Lehr- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen entsprechen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Zudem müssen Ersatzschulen genehmigt werden und erhalten eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ersatzschulen aus.
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die ein Unterrichtsangebot haben, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge. Die dort durchgeführten Bildungsgänge liegen bhauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung wie:
- Kosmetik,
- Gesundheit,
- Sprachen,
- Technik,
- neue Technologien,
- Kommunikation
- kaufmännischer Bereich etc.
An Ergänzungsschulen kann die Schulbesuchspflicht nur dann erfüllt werden, wenn dies der Schule genehmigt wurde. Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist der Schulbehörde anzuzeigen. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ergänzungsschulen aus.
Teaser
Sie oder Ihr Kind möchten eine Privatschule besuchen? Dann haben Sie die Möglichkeit sich an einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule für den Schulbesuch anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung direkt an die entsprechende Ersatzschule oder Ergänzungsschule.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.
Rechtsgrundlage
eigene Regelungen der Schulträger
Informationsstand
09.10.2019