Personalausweis Speicherung von Fingerabdrücken im Chip

 

Leistungsbeschreibung

Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend im Personalausweis gespeichert.


Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert.


Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

 

 

Teaser

Seit dem 01.08.2021 speichert Ihr Personalausweis verpflichtend Ihren Fingerabdruck.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Personalausweisbehörde

 

 

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

Unterstützende Institutionen

Servicenummer neuer Personalausweis

 

Tel.: +49 1801 333333

 

 

Informationsstand

12.08.2022

 

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