Personalausweis Einsicht gewähren für im Chip gespeicherte Daten

 

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

 

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Personalausweisbehörde

 

 

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

Unterstützende Institutionen

Servicenummer neuer Personalausweis

 

Tel.: +49 1801 333333

 

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