Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

 

 

Teaser

Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

 

 

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
  • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.

 

 

Bearbeitungsdauer

 Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

 

 

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

 

 

Informationsstand

18.08.2023

 

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