Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Teaser
Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
- Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Zuständige Stelle
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
- Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Informationsstand
18.08.2023