Landschaftsplanung

 

Leistungsbeschreibung

Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes. Sie behandelt den Schutz der Biodiversität (Biotop- und Artenschutz) und den Schutz der Landschaft. 

 

Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms, der regionalen Raumordnungspläne und der Flächennutzungspläne. Damit Planungen, Projekte oder andere Investitionen beschleunigt werden, wird sie bereits im Vorfeld dieser Planungen aufgestellt und ihre Daten und Zielaussagen permanent aktuell gehalten. 

Dadurch kann in den Raumordnungsplänen und Bauleitplänen rechtzeitig eine sachgerechte Abwägung der Belange von Biotop- und Artenschutz bzw. des Landschaftsbildes mit anderen Raumansprüchen erfolgen sowie Planungs- und Rechtsicherheit erzielt werden. 

 

Die zuständigen Naturschutzbehörden qualifizieren die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes dafür nach ihrer Bedeutung und empfehlen der Regionalplanung ggf. diese als Vorbehaltsgebiete oder als Vorranggebiete zu qualifizieren. 

 

Die landesbedeutsamen Ziele werden im Landschaftsprogramm dargestellt, die regionalbedeutsamen in der Landschaftsrahmenplanung und die lokal bedeutsamen in den Landschaftsplänen zu den Flächennutzungsplänen. Rechtsverbindlich wird die Landschaftsplanung erst durch die Integration in die Gesamtplanung. 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die oberste Naturschutzbehörde – das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - erarbeitet das Landschaftsprogramm. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd ist für die Landschaftsrahmenplanung verantwortlich und die Gemeinden erstellen den Landschaftsplan. 

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können. Weitere Infos finden Sie auch unter:

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Planungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-600
Telefax: +49 2631 802-607

Webseite: Planungsabteilung
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner: