Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

 

 

Teaser

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

 

 

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem MSAGD.

 

 

Voraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

 

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Informationsstand

14.10.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz


55021 Mainz Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2452

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.msagd.rlp.de