Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz

 

Leistungsbeschreibung

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.

 

 

Teaser

Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund eines Diebstahles abgemeldet worden sein, dann können Sie bei Rückerhalt eine Wiederzulassung beantragen. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

 

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