Handelsregister Abschrift

 

Leistungsbeschreibung

Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

 

 

Verfahrensablauf

  • Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
  • Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
  • Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.

 

Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz der Niederlassung / der Gesellschaft.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie

Gebühr: EUR 10,00


Amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie

Gebühr: EUR 20,00


Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks, unbeglaubigte Datei

Gebühr: EUR 5,00


Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks, beglaubigte Datei

Gebühr: EUR 10,00

 

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stellen und Formulare