Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
Teaser
Sie wollen einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Voraussetzungen
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständige Anzeige
- Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Was sollte ich noch wissen?
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.
Informationsstand
18.08.2023