Flurstückverschmelzung

 

Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.


Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

 

 

Teaser

Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

 

 

Zuständige Stelle

Vermessungs- und Katasterverwaltung

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.

 

 

Informationsstand

26.03.2020

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5
56457 Westerburg

Telefon: +49 2663 9165-0
Telefax: +49 2663 9165-1150

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/startseite/