Familienversicherung Erhebung

 

Leistungsbeschreibung

Mit der Familienversicherung können Sie mit nur einem Beitrag Ihre ganze Familie gesetzlich krankenzuversichern. Somit wird es nicht notwendig, jedes einzelne Familienmitglied seperat zu versichern.

 

Beitragsfrei mitversichern können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen

  • eigene Kinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Ehepartner oder Lebenspartner
  • sowie auch Enkelkinder, die bei den Großeltern leben

 

Sind Sie als Eltern beide gesetzlich versicherungspflichtig, können Sie selbst entscheiden bei wem Sie Ihr Kind mitversichern wollen.

 

 

Teaser

Sie haben eine Familie und möchten nicht jedes Familienmitglied einzeln gesetzlich krankenversichern? Dann ist die Familienversicherung das richtige für Sie.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse

 

 

Voraussetzungen

Sie selbst zahlen in die gesetzliche Krankenversicherung ein und sind nicht privat krankenversichert.

 

Um die gesamte Familie beitragsfrei mit zu versichern, sind nachfolgende Voraussetzungen vom zu versichernden Familienmitglied zu erfüllen

  • es wohnt in Deutschland
  • es ist nicht selbst versicherungspflichtig
  • es ist nicht von der Versicherungspflicht befreit
  • es ist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig
  • es verdient nicht mehr als 445,00 € im Monat bzw. bei einem Minijob 450,00 €
  • es ist nicht versicherungsfrei ( z.B. aufgrund von Verbeamtung)
  • es ist nicht selbst privat versichert

 

Wird einer dieser Vorraussetzungen verneint, ist eine Mitversicherung des Familienmitglieds nicht möglich.

 

Kinder können bis zu Ihrem 18. Lebensjahr in der Regel familienversichert werden. Diese Fristen können verlängert werden wenn:

  • das Kind noch unter 23 Jahre alt und noch nicht erwerbstätig ist
  • das Kind noch unter 25 Jahre alt und eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert
  • das Kind die Schulausbildung aufgrund freiwilligen Wehrdienst, Freiwilligendienst oder als Entwicklungshelfer unterbrochen hat
  • das Kind, das aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Hier ist eine Familienversicherung ohne Altersbegrenzung möglich.

 

Zu beachten ist, dass es nachstehende Ausnahmen eine Familienversicherung des Kindes ausschließen. Dies ist der Fall wenn:

  • Ein Ehepartner privat versichert ist und die monatliche Einkommenshöchstgrenze von 5062,50 € übersteigt (Stand 2019)

 

Welche Gebühren fallen an?

Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitragssatz liegt bei 14,6 Prozent und gilt beispielsweise für krankenversicherungspflichtige Mitglieder. Hinzu kommen individuelle und variierende Zusatzbeiträge der Kassen. Der durchschnittliche individuelle Beitragssatz liegt bei 0,9 % (2019).

 

Für familienversicherte Angehörige fallen keine Beiträge an.

 

 

Informationsstand

10.05.2019

 

 

FAQ

 

Typisierung14,6 %

 

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