Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern

 

Leistungsbeschreibung

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

 

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

 

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

 

 

Teaser

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Arbeitgeber

 

 

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

 

 

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Anträge / Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

 

 

Was sollte ich noch wissen?

keine

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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