Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Teaser
Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.
Verfahrensablauf
- Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich geltend gemacht
- Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reichen Sie den Erstattungsantrag bei der zuständigen Stelle ein
- Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid
- Nach Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung durch den Beschäftigen, reichen Sie dessen Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Stelle ein
- Im Anschluss erhalten Sie einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
- es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
- Es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, einreichen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Diese finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Informationsstand
30.12.2019