Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird für

  • ein bestimmtes Betriebskonzept und 
  • ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

 

Für weitere Fahrzeuge oder Betriebskonzepte muss eine separate Erlaubnis eingeholt werden.

 

Die Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird auf höchstens drei Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.  

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt oder betrieben werden soll.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

 

 

Informationsstand

26.07.2018

 

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