Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre ausländischen öffentlichen Urkunden im deutschen Rechtsverkehr verwenden möchten, dann besteht die Möglichkeit diese Urkunden, diese Dokumente etc. durch die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat der Urkunde legalisieren zu lassen.
Die Legalisation bestätigt demnach die Echtheit des Siegels sowie die Unterschriften der Unterzeichnenden.
Teaser
Sie brauchen Ihre ausländischen öffentlichen Urkunden für den deutschen Rechtsverkehr? Dann können Sie sich diese Dokumente legalisieren lassen.
Verfahrensablauf
Die deutsche Behörde, die Ihre Urkunde für den deutschen Rechtverkehr verwenden soll, entscheidet, ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob Ihre Urkunde auch ohne weitere Nachweise anerkannt werden kann.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der deutschen Auslandsvertretung des Staates, aus dem die Urkunde stammt („Herkunftsland“).
Voraussetzungen
Die Legalisation einer Urkunde erfolgt, wenn:
- die Legalisation nicht aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder aufgrund fehlender Voraussetzungen in den jeweiligen Staaten ausgeschlossen ist,
- der entsprechende Antrag bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung eingereicht wurde,
- die ausländische Urkunde im Original (keine Kopien) und
- einer evtl. notwendigen Vorbeglaubigung durch das Außenministerium oder einer anderen Behörde des Ausstellungsstaates
vorgelegt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag,
- die zu legalisierende Urkunde im Original (keine Kopien) und
- eine evtl. notwendige Vorbeglaubigung durch das Außenministerium oder einer anderen Behörde des Ausstellerstaates.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren zwischen 25,00 Euro bis 85,00 Euro pro zu beglaubigende Urkunde an. Kann die Legalisation nicht erfolgen, etwa weil sich die Urkunde als falsch erwiesen hat, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 % an.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Liste aller Länder, für deren öffentliche Urkunden keine Legalisation benötigt wird, sondern die Ausstellung einer Apostille genügt.
Informationsstand
07.12.2020