Ausbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen

 

Leistungsbeschreibung

Sie können eine berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit im Rahmen einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen.

 

Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

 

Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

  • ein Besuch eines Bildungsgangs auf einer berufsbildenden Schule (BBS) (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, höhere Berufsfachschule),
  • eine andere Berufsausbildung

 

Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

 

 

Teaser

Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.

 

 

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

 

Die zuständige Stelle entscheidet darüber:

  • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
  • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
  • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

 

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Stelle, die für diesen dualen Ausbildungsberuf zuständig ist. In der Regel handelt es sich um eine Kammer (IHK, Hwk etc.) oder – in wenigen Fällen - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

Voraussetzungen

  • berufliche Vorbildung

 

Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
    • Abschlusszeugnis
    • Zertifikat

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

 

Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

 

 

Informationsstand

05.11.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Schloßstr. 2
56068
56008

Telefon: +49 261 106-0
Telefax: +49 261 106-234

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.ihk-koblenz.de