Leistungsbeschreibung
Bei Erzeugernummern handelt es sich um betriebsbezogene Kennnummern. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen zu vergeben. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.
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Bei Erzeugernummern handelt es sich um betriebsbezogene Kennnummern, die bei Führung von Nachweisen und Registern zu verwenden sind und Sie daher stets angeben müssen.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) zur Verfügung gestellt wird, erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM).
Zuständige Stelle
In Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) die zuständige Behörde für die Erteilung der Erzeugernummern.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erzeugernummer wird eine Gebühr von 50,00 Euro oder 60,00 Euro erhoben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Werktage
Anträge / Formulare
- Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Informationsstand
26.10.2020